Lesetipp!

Die Übertragungsnetzbetreiber fordern bis 2030 knapp 15.000 km Netzausbau mit Investitionskosten von 79 Mrd. Euro, bis 2035 fast 18.000 km mit Investitionskosten von 95 Mrd. Euro.
Der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes.
Zur Vermeidung von kostenintensiven Fehlinvestitionen erscheint deshalb die hier vorgelegte Bewertung des Netzentwicklungsplans dringlich.
Der Netzentwicklungsplan weist schwere Defizite auf:
– Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten im Netzentwicklungsplan ist ein schwerer methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse fragwürdig macht.
– Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten steht im Widerspruch zu zwingenden Vorgaben der Europäischen Vereinigung der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E und der EU.
– Es gibt kostengünstige Maßnahmen zur Verringerung des Netzausbaus, die im Netzentwicklungsplan weitgehend unberücksichtigt bleiben.

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