Unsere Bürgerinitiativen hatten Mitte April gemeinsam mit den Bürgerinitiativen aus Thüringen und Hessen durch Rechtsanwalt Wolfgang Baumann bei der Bundesnetzagentur die Aussetzung des Bundesfachplanungsverfahrens beantragt bis die von den Landesbehörden angeordnete Ausgangsbeschränkungen aufgehoben sind. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist aufgrund der Corona-Krise stark beschnitten.
Diesen Antrag hat die Bundesnetzagentur nun abgelehnt mit der Begründung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten während der Corona-Krise nicht unzumutbar erschwert seien. Die Planungen laufen trotz fehlender Rechtsgrundlagen einfach weiter. Es geht hier nicht mehr um Recht, sondern um das Ausüben von Macht durch die BNetzA und um politische Durchsetzung.
Inzwischen haben die CDU/CSU- und SPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ vorgelegt. Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021 gelten und sieht vor allem Online-Beteiligungen vor. Mit diesem Gesetz werden Bürgerrechte massiv beschnitten, um Verfahren im Windschatten von Corona beschleunigt politisch durchzusetzen, ohne dass die Öffentlichkeit und Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können.
Das Planungssicherungsgesetz betrifft nicht nur das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sondern gilt für alle Verfahren, die durch bestehende Gesetze geregelt sind wie z. B. das Raumordnungsgesetz, das Atomgesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir protestieren gegen die rechtswidrige Aushöhlung der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Netzausbau, den Verzicht auf vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Abschaffung von Klagemöglichkeiten und stellen deshalb die Rechtmäßigkeit des Planungssicherstellungsgesetzes in Frage. Mit diesem Gesetz wird an den Grundfesten des Rechtsstaates gerüttelt.
Die Bürgerinitiativen entlang der Netzausbau-Projekte SuedLink, SuedOstLink, Ostbayernring, Ultranet und Juraleitung , die für eine dezentrale Energiewende und gegen überdimensionierten Netzausbau kämpfen, werden am 24. Mai durch Protestaktionen auf die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise der BNetzA und die Aushebelung der Bürgerrechte hinweisen.
Wir sind mit unserem Protest nicht allein. Auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz ruft inzwischen zum Widerstand gegen das Planungssicherstellungsgesetz auf und fordert stattdessen, Genehmigungsverfahren in denen Erörterungstermine stattfinden, bis zum 30.09.2020 auszusetzen und dann je nach aktueller Lage über zukünftige Schritte zu entscheiden. Dieser Forderung schließen wir uns an.
Die Demokratie leidet, wenn Bürger den Eindruck haben, politisches Handeln sei alternativlos. Um zu verdeutlichen, dass dem nicht so ist braucht es kritische Bürger, die sich in Form von Öffentlichkeitsbeteiligungen einbringen können, braucht es kritische Medien und braucht es die Gerichte. Es ist ein elementares Grundrecht, dass der Rechtsweg jedem offen steht. Wir erwarten von unseren Politikern, dass sie die Verfassung und das Grundgesetz wahren.
„Was Recht ist, muss Recht bleiben!“