Information zu rechtswiedrigen Untersuchungen!!!
An alle Grundstückseigentümer, Landwirte und Bürger,
für die im geplanten SüdLink-Trassenkorridor befindlichen Grundstücke, werden die betroffenen Grundstückseigentümer aktuell im Auftrag der Netzbetreiber TenneT und Transnet BW, durch Planungsbüros, wie Mühlfeldt & Partner GmbH schriftlich benachrichtigt und auf geplante Voruntersuchungen auf den Grundstücken hingewiesen.
Wir möchten alle darauf hinweisen, dass dieses Vorgehen rechtlich unzulässig ist, da die Vorhaben BBPlG Nr. 3 und 4 (SüdLink) sich aktuell noch im Verfahren der Bundesfachplanung befinden!
In diesem Verfahren haben die Vorhabenträger bereits
alle Schritte durchlaufen, die für eine Bundesfachplanungsentscheidung durch
die Bundesnetzagentur notwendig sind.
Damit bedarf es bis zum Abschluss der Bundesfachplanungsentscheidung nach § 12
Abs. 1 NABEG von Seiten der Vorhabenträger aktuell keinerlei Maßnahmen!
Wir empfehlen deshalb schriftlich die Maßnahme / Betretung der Grundstücke auf den benannten Flächen zu untersagen!
Ein Musterschreiben und weitere Informationen gegen die angekündigten Maßnahmen können bei der BI Bergrheinfeld angefordert werden. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Christian Göb, Bergrheinfeld-sagt-NEIN-zu-Suedlink@web.de