Die Fa. Tennet TSO hat bei der Regierung von Unterfranken die Erteilung der zweiten
Teilgenehmigung im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Errichtung und den
Betrieb der Konverterstation am Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West und die
Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt. Einwendungen konnten bis 30.01.2025
erhoben werden. Die Bürgerinitiative Bergrhreinfeld e.V. als anerkannte
Umweltvereinigung hat hierzu fristgerecht Stellung genommen.
In der Regel erfolgt daraufhin im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein
Erörterungstermin. In der öffentlichen Bekanntmachung der Regierung von
Unterfranken vom 09.12.2024 wurde für den 17.02.2025 ein vorläufiger
Erörterungstermin im Landratsamt Schweinfurt festgelegt.
Wie die Bürgerinitiative Bergrheinfeld nun auf Nachfrage erfahren hat wurde der
Erörterungstermin im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken am 10.02.2025
abgesagt.
Die Fa. Tennet TSO GmbH hat die Durchführung eines Erörterungstermines nicht
beantragt und die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde hält die
Durchführung eines Termines zur Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten
Einwendungen nicht für geboten.
Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde sind sich einig? Ein weiteres Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung also nicht notwendig?
Die Bürgerinitiative als Vertreterin von Bürgerinnen und Bürgern ist enttäuscht von
dieser Absage, die die Öffentlichkeit nun im laufenden Verfahren weitgehend
ausschließt. Die kurzfristige Absage, die viele nicht mitbekommen haben, hat zusätzlich
Unmut hervorgerufen, da sich einige Personen den Termin vorgemerkt hatten und extra
frei genommen bzw. eine weite Anreise auf sich genommen haben.
Eine öffentliche Auseinandersetzung wäre durchaus notwendig, da die Planungen der
Entwässerungssysteme der Konverterstation in ihrer derzeitigen Form unzureichend
sind. Es besteht die Gefahr das die anfallenden Regenmengen die landwirtschaftlichen
Flächen und Gebäude unterhalb des Geländes überfluten und zusätzlich die Wern und
deren Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen. Bereits jetzt sind an das Gelände
der geplanten Konverterstation angrenzende landwirtschaftliche Flächen und
Flurbereinigungswege überflutet. Die Fa. Tennet hat inzwischen Schilder mit
Hochwasser-Warnung angebracht (siehe Foto).

Des Weiteren liegt bisher weder eine Klärung noch eine Sicherung der Grundstücke
vor, um eine Entwässerung in die Wern durchzuführen.
Die Bürgerinitiative und die landwirtschaftlichen Verbände von Bergrheinfeld fordern in
ihren Einwendungen, die Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens neu zu
berechnen. Es fehlt an einer sicheren und umweltgerechten Ableitung des
Niederschlagswassers. Eine regelmäßige Überwachung und Wartung der Systeme
durch geschultes Personal ist unerlässlich, um die Sicherheit der umliegenden
landwirtschaftlichen Flächen und der Gewässer zu gewährleisten.
Der Antrag der Vorhabenträger für eine 2. Teilgenehmigung muss in den vorgetragenen
Punkten dringend nachgebessert werden und das Beteiligungsverfahren wiederholt
werden! Vorher darf keine 2. Teilgenehmigung für den Konverter erfolgen.
Vorstandschaft BI Bergrheinfeld e.V