Presseerklärung
BI Bergrheinfeld verlässt Erörterungstermin zum Südlink unter Protest
Die Bundesnetzagentur hatte für Dienstag 08.10.2024 zum Erörterungstermin zum
Stromausbau gem. § 22 NABEG für das Vorhaben SuedLink in die Stadthalle
nach Bad Neustadt geladen.
Schon nach einer Stunde hat die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. den laufenden
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für die Höchstspannungsleitung
Südlink (Vorhaben 3 und 4) verlassen. Das Vorstandsmitglied Christian Göb hat
gegenüber der Verhandlungsleitung Protest eingelegt. Er beanstandet, die
Bundesnetzagentur habe die wesentliche Thematik des aktuellen Bedarfs der
Stromtrasse und auch Fragen zur Rechtswidrigkeit der Bundesfachplanungsentscheidung, also zum relevanten Korridor, nicht zugelassen.
Hier werde einschlägiges Europarecht missachtet.
Elektrizitätsbinnenmarktreform 2024
Bereits davor hatte der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative Wolfgang Baumann
(Würzburg) deutlich gemacht, dass die Argumentation der Verhandlungsleitung, die
Erforderlichkeit von Südlink sei durch die gesetzlichen Regelungen des
Bundesbedarfsplangesetzes schon vor Jahren verbindlich festgestellt worden, aufgrund
neuer europarechtlicher Vorgaben nicht mehr haltbar sei.
Die höherrangigen Vorschriften der EU-Elektrizitätsbinnenmarktreform 2024 müssen zu
einer Neubewertung des Bedarfs für Südlink führen. Nach diesen Vorschriften sind
Umweltfragen und die Sozialverträglichkeit verstärkt einzubeziehen. Aber auch die
Möglichkeiten Neuer Technologien, wie zum Beispiel große Stromspeicher, die zu einer
geringeren Transportkapazität führen können, sind stärker in den Blick zu nehmen.
Neue EU-rechtliche Regelungen
Rechtsanwalt Baumann führte in diesem Zusammenhang eine neue Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2021 an, wonach in wesentlichen
Bereichen des Energiewirtschaftsrechts nicht mehr auf die bundesdeutschen
Regelungen zurückgegriffen werden darf. Allein maßgeblich seien die unionsrechtlichen
Vorschriften.
Rechtswidrigkeit des Erörterungstermins
Da die Bundesnetzagentur die neuen EU-rechtlichen Regelungen nicht berücksichtigt
und auch nicht willens ist, deren Auswirkungen erörtern zu lassen, ist die Sinnhaftigkeit
des gesamten Erörterungstermin infrage zu stellen.
Rechtsanwalt Baumann: „Die Unkenntnis der Verhandlungsleitung der neuen
Rechtslage kann nicht zur Beschränkung der Themen des Erörterungstermins führen.“
Nach Ansicht der Bürgerinitiative Bergrheinfeld macht die Vorgehensweise der
Anhörungsbehörde nicht nur den Erörterungstermin rechtswidrig, sondern das gesamte
Planfeststellungsverfahren und damit auch einen eventuellen späteren
Planfeststellungsbeschluss.
BI Bergrheinfeld e.V.
Christian Göb
im Namen der Vorstandschaft