Rechtsexperten: Netzausbau nicht mit Europarecht vereinbar
Die Bundesfachplanung der großen Stromtrassen ist nicht rechtskonform, weil das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowohl mit Europarecht als auch mit der Aarhus Konvention nicht vereinbar ist. Es ist somit keine wirksame Kontrolle der Entscheidung über die Bundesfachplanung durch den Gesetzgeber sichergestellt. Das haben der Würzburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wolfgang Baumann und Prof. Dr. Alexander Brigola, Professor für weiterlesen…