Die Bundesfachplanung der großen Stromtrassen ist nicht rechtskonform, weil das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowohl mit Europarecht als auch mit der Aarhus Konvention nicht vereinbar ist. Es ist somit keine wirksame Kontrolle der Entscheidung über die Bundesfachplanung durch den Gesetzgeber sichergestellt. Das haben der Würzburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wolfgang Baumann und Prof. Dr. Alexander Brigola, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Technischen Hochschule Nürnberg, in einem neun Seiten langen Aufsatz über die Rechtsschutzmöglichkeiten am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens der Gleichstromtrassen im renommierten deutschen Verwaltungsblatt festgestellt. Eine Klage gegen die Feststellung am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens ist aus Sicht der Experten zulässig.
Quelle: Rechtsexperten: Suedostlink nicht mit Europarecht vereinbar
Der aktuelle Wirtschaftsminister Peter Altmaier konzentriert sich derweil auf eine weitere Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, also auf den schnellen Bau von Stromleitungen. In seinen aktuellen Plänen zur Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), kann dabei künftig auch auf eine Bundesfachplanung verzichtet werden. Unter dem Vorwand vorausschauender Planung können dafür Leerrohre für eine spätere Erweiterung der Übertragungskapazitäten gelegt werden. Ein vorzeitiger Baubeginn ist noch vor der endgültigen Planfeststellung möglich. Dadurch eröffnen sich erneut lukrative Geschäfte für Übertragungsnetzbetreiber, deren Wunschliste an neuen Höchstspannungsleitungen stetig anwächst. Da bekanntermaßen auch die Bedarfsermittlung und die Erstellung der Netzentwicklungspläne in ihrer Verantwortung liegen, lässt sich erahnen, wohin die Reise gehen wird.
Mit den vorgesehenen Änderungen in diesem Gesetz wird die Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesen wichtigen Infrastrukturmaßnahmen in Zukunft nahezu vollständig ausgeschaltet. Diese Gesetzesänderung zur Verschärfung eines bereits nicht rechtskonformen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist nicht zustimmungsfähig, denn damit verbunden sind äußerst negative Auswirkungen auf die Energiewende. Besonders hervorgehoben werden muss aber, dass mit diesem Gesetzesentwurf rechtsverbindliches Völkerrecht mit Füßen getreten wird
Quelle: Altmaier – Alptraum für die Energiewende?
Von Garzweiler nach Århus – der Netzausbau und das europarechtliche Gebot unmittelbaren Rechtsschutzes
Aufsatz von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Würzburg und Prof. Dr. Alexander Brigola, Würzburg/Nürnberg